Akkordlohn
Akkordlohn ist die leistungsbezogene Bezahlung einer Arbeitskraft zur Förderung der Produktionsleistung.
Akkordlohn - Voraussetzungen im Überblick
Die Produktionsmenge muss durch den Arbeiter steuerbar sein, damit ihm eine Stückmengenproduktion über die definierte Normalmenge hinaus möglich ist.
Die Arbeit muss akkordfähig sowie akkordreif sein: Die Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitsablauf müssen derart gestaltet sein, dass die Tätigkeit nach Einarbeitung von einer zu dieser Arbeit fachlich und körperlich befähigten Arbeitskraft ausgeübt werden kann.
Die Handgriffe sollen gleichmäßig und in regelmäßigen Abständen erfolgen. Es dürfen keine leistungsmindernden Störungen in den Arbeits- und Produktionsprozessen vorkommen. Die Vorgabezeiten müssen durch Arbeitszeitstudien belegt sein.
Varianten des Akkordlohns
Der reine Akkordlohn bezahlt die Arbeiter basierend auf der produzierten Stückzahl. Beim gemischten Akkordlohn gibt es einen Mindestlohn, der einer definierten Normalleistung in der Arbeitszeit entspricht.
Hinzu kommt ein üblicherweise zwischen 15 und 25 Prozent liegender Akkordzuschlag, basierend auf dem Mindestlohn. Beim Einzelakkordlohn errechnet sich der Arbeitslohn ausschließlich aus der eigenen Produktionsleistung. Beim Gruppenakkordlohn wird die Leistung einer Arbeitsgruppe herangezogen.
Der proportionale Akkordlohn ist eine für eine definierte Zeiteinheit festgelegte Lohnleistung.
Beispiele für einen Zeitakkord und einen Geldakkord
Der Mindestlohn eines Fliesenlegers beträgt 12 Euro pro Stunde bei einer Normalleistung von 10 Stück Fliesen verlegen pro Stunde. Das sind 6 Minuten für eine Fliese. Der Akkordzuschlag beträgt 25 % vom Mindestlohn (3 Euro). Der Akkordrichtsatz beläuft sich auf 15 Euro pro Stunde, basierend auf 12 Euro Mindestlohn plus 3 Euro Akkordzuschlag. Der Fliesenleger verlegt 15 Fliesen in der Stunde, braucht also für eine Fliese nur 4 Minuten Arbeitszeit.
Zeitakkord
Beim Zeitakkord wird die Zeit pro Stück (6 Minuten) vorgegeben. Der Minutenfaktor beträgt 0,25 Euro, berechnet aus dem Akkordrichtsatz (15 Euro) dividiert durch 60 Minuten.
Bei 15 Fliesen pro Stunde ist der Leistungsgrad 150 %. Daraus ergibt sich ein Zeitakkordlohn von 22,50 Euro pro Stunde (15 Fliesen x 6 Minuten x 0,25 Euro).
Geldakkord
Beim Geldakkord zählt der Akkordsatz, der Geldbetrag pro Stück. Der Akkordsatz beträgt 1,50 Euro, berechnet aus dem Akkordrichtsatz (15 Euro) dividiert durch die Normalleistung (10 Stück pro Stunde).
Der Geldakkordstundenlohn liegt bei 22,50 Euro (15 Fliesen mal 1,50 Euro Akkordsatz).