Rangverhältnis
Das Rangverhältnis bestimmt das Verhältnis und die Reihenfolge, die verschiedene Gläubiger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte an einem Gegenstand, vor allem Grundstücken, einnehmen. Das rangbessere kommt vor dem rangschlechteren Recht.
In der Zwangsversteigerung von Grundstücken fallen die dem betreibenden Gläubiger vorgehenden Rechte in das geringste Gebot. Er selbst wird vor den nachfolgenden Gläubigern aus dem Erlös der Versteigerung befriedigt.