Rangvorbehalt
Der Eigentümer eines Grundstückes kann sich bei der Belastung dieses Grundstückes mit einem Recht die Befugnis vorbehalten, ein anderes, dem Umfang nach bestimmtem Recht mit dem Range vor jenem Recht eintragen zu lassen. Dieser Rangvorbehalt bedarf der Eintragung in das Grundbuch.