Sachgründung
Eine Sachgründung ist eine mögliche Form der Gründung einer Handelsgesellschaft, bei der Gründer als Eigenkapital teilweise oder ausschließlich anstelle von Geld Sacheinlagen (Fabrikanlagen, Patente, Maschinen, Grundstücke u. a.) einbringen.
Zur Vermeidung von Bewertungsmanipulationen ist anlässlich der Sachgründung eine Gründungsprüfung durch unabhängige Prüfer erforderlich.