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Betriebsrat

Der Betriebsrat ist ein Organ und Vertretung der Arbeitnehmer einer Unternehmung. Das Betriebsverfassungsgesetz enthält die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats.

Ein Unternehmer ist verpflichtet, bei geplanten Betriebsänderungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Belegschaft mit sich bringen, den Betriebsrat zu informieren und mit ihm zu beraten.

Der Betriebsrat einer AG hat ein Antragsrecht auf Nachprüfung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung des Aufsichtsrats (gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der AG); er ist parteifähig für die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und kann die Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der AG betreiben.

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