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Börsenordnung

Die Börsenordnung ist die Satzung einer Börse. Das Börsengesetz schreibt vor, dass für jede Börse eine Börsenord­nung zu erlassen ist. Sie ist von dem zuständigen Landeswirtschaftsministe­rium zu genehmigen. Die Börsenordnun­gen der einzelnen deutschen Börsen wei­chen inhaltlich zwar leicht voneinander ab, doch sind die wesentlichen Fragen einheitlich geregelt.

So sind in den Börsen­ordnungen Bestimmungen über Ge­schäftszweige und Organisation der Börse, Veröffentlichung der Preise und Kurse, Zusammensetzung und Wahl der Mitglie­der der Zulassungsstelle, Berechtigung des Börsenvorstandes, die Umsätze zu ver­öffentlichen, Bedeutung der Kurszusätze und Hinweise u. a. zu treffen. Bei den Bestimmungen über die Organe wird gere­gelt, wie viele Mitglieder der Börsenvor­stand hat, wie er sich zusammensetzt und die Wahl zu erfolgen hat.

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