Die Rechte des Aktionärs
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Die Aktie ist ein Wertpapier, das ihren Inhaber - den Aktionär - als Anteilseigner einer Aktiengesellschaft ausweist. Aus dieser Teilhaberschaft resultieren bestimmte Vermögens- und Mitbestimmungsrechte, die im Aktiengesetz festgelegt sind. Die Rechte des Aktionärs sind in der Regel:
- das Recht auf einen Anteil am Unternehmensgewinn in Form der Dividende
- das Recht, bei einer Kapitalerhöhung junge Aktien zu beziehen (Bezugsrecht)
- das Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös im Falle der Auflösung der Aktiengesellschaft
- das Recht zur Teilnahme sowie das Stimm- und Auskunftsrecht bei der jährlichen Hauptversammlung der Aktiengesellschaft.
Diesen Rechten steht die Haftungspflicht des Aktionärs gegenüber. Denn im Falle des Unternehmensbankrotts haftet der Aktionär mit seiner Einlage. Seine Aktien sind dann wertlos.
Weiterführende Artikel im Bereich Rechte des Aktionärs
- Anspruch auf eine Dividende
- Bezugsrecht
- Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung
- Auskunftsrecht
- Stimmrecht