Bail-In
Mit dem Begriff "Bail-In" ist gemeint, dass Gläubiger für die Verluste eines in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenes Institut haften müssen.
Wenn zum Beispiel ein Staat aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten seine Schulden nicht mehr tilgen kann, müssen bei einem "Bail-In" die Gläubiger auf Teile ihre Ansprüche verzichten.
Die Verteilung in einem "Bail-In" erfolgt dabei nach einem festzulegenden Schlüssel.