🏠 » Lexikon » A » AdjektionAdjektion Der Begriff Adjektion beschreibt in älteren Dokumenten die Zulage zu einem Geldbetrag, zumeist in Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen und Versteigerungen. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:AbundanzDaueremissionAuszahlungslevel Vorheriger ArtikelAbundanz Nächster ArtikelAktienbuch