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Depotkonto

Die Form des Depotkontos entspricht der des Girokontos, d. h., es ist, wenn keine besonderen Abmachungen mit der Bank getroffen werden, ein Einzelkonto. Es kann aber auch als Gemeinschaftskonto geführt werden, bei dem zwei oder mehr Personen Inhaber des Kontos sind. Dann ist klarzustellen, ob jeder Kontoinhaber allein (Oder-Konto) oder nur alle Kontoin­haber gemeinsam (Und-Konto) verfügen können.

Oder-Konten, bei denen der eine oder andere verfügen kann, werden in der Regel für Eheleute eingerichtet, wobei jeder Ehegatte, auch in Abwesenheit des ande­ren, über das Konto Verfügungen treffen kann. Bei Tod eines Ehegatten kann der Überlebende das Depotkonto auf seinen Namen umschreiben lassen.

Die Einrich­tung von Und-Konten liegt dann nahe, wenn die Werte mehreren Kontoinhabern gemeinsam gehören und jeder bei Verfü­gungen mitentscheiden soll. Die Einrich­tung ist aber auch zweckmäßig, wenn Wertpapiere zwar einem Kontoinhaber allein zustehen, dessen alleinige Verfü­gungen aber verhindert werden sollen. Die Kontobezeichnung gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse an den hinter­legten Wertpapieren.

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