Binnenmarkt
Wenn sich mehrere Länder zur Errichtung eines gemeinsamen Wirtschaftsmarktes zusammenschließen, so spricht man von einem Binnenmarkt. Dieser ist insbesondere durch die so genannten vier Freiheiten gekennzeichnet: der Freiheit des Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs unter den Mitgliedsländern.