Boykott
Wenn ein Unternehmen oder ein Land boykottiert werden soll, so ist damit der Aufruf verbunden, die Geschäftsbeziehungen zu diesem Unternehmen oder Land abzubrechen, das heißt, ihm keine Güter mehr zu liefern und keine seiner Produkte abzunehmen.
Ziel des Boykotts ist es, über wirtschaftlichen Druck ein bestimmtes (politisches) Verhalten zu erzwingen. Der Boykott konkurrierender Unternehmen, bei dem Unternehmen dazu aufrufen, die Produkte eines Wettbewerbers zu meiden, ist als so genannter unlauterer Wettbewerb verboten.
Der Boykott ist ferner ein zulässiges Mittel des Arbeitskampfes, das sowohl von Arbeitgeberseite wie auch von den Gewerkschaften angewandt werden kann, in der Praxis aber sehr selten vorkommt. Rufen die Gewerkschaften zum Boykott auf, so werden ihre Mitglieder dazu aufgefordert, nicht mehr bei bestimmten Arbeitgebern zu arbeiten oder deren Waren zu kaufen. Umgekehrt kann ein Arbeitgeberverband seine Mitglieder auffordern, Mitglieder bestimmter Gewerkschaften nicht mehr einzustellen.