Investmentfonds
Ein Investmentfonds besitzt Vermögen, das der Kapitalanlage dient und in das sich Kapitalanleger durch den Erwerb von Fondsanteilen (Investmentzertifikaten) einkaufen können.
Investmentanteile werden in der Regel an der Börse gehandelt. Durch den Erwerb von Fondsanteilen werden die Anleger zu Miteigentümern des Fondsvermögens, das je nach Zielsetzung des Fonds überwiegend aus Aktien (Aktienfonds), festverzinslichen Wertpapieren (Rentenfonds), einer Mischung von Aktien und festverzinslichen Papieren (gemischte Fonds) oder Immobilien (Immobilienfonds) bestehen kann.
Der Wert des Fondsvermögens und damit auch der Wert der einzelnen Fondsanteile richtet sich nach der Wertentwicklung der Anlageobjekte (z.B. der Kursentwicklung bei Wertpapierfonds). Die Erträge aus dem Fondsvermögen (z.B. Dividenden bei Aktienfonds oder Zinsen bei Rentenfonds) werden jedes Jahr an die Anleger ausbezahlt.
Eine Ausnahme bilden hier nur die so genannten thesaurierenden Fonds, die die von ihnen erzielten Erträge nicht ausschütten, sondern ihren Anlegern in Form von zusätzlichen Investmentanteilen gutschreiben. Investmentfonds werden von Investmentgesellschaften verwaltet. Sie lassen sich ihre Leistungen über den so genannten Ausgabeaufschlag vergüten, der beim Kauf von Investmentanteilen erhoben wird und in einem prozentualen Zuschlag (in der Regel 3 bis 5%) zum Wert eines Fondsanteils besteht.
Die Investmentgesellschaften unterliegen in Deutschland der Bankenaufsicht sowie den Regelungen des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG).