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Handelsorte für Optionen und Optionsscheine

Anleger müssen zwischen Optionen und Optionsscheinen unterscheiden. Optionen werden von Kreditinstituten an einer Terminbörse verkauft. Als Stillhalter der Option ist die Bank gleichzeitig der Emittent des Optionsscheins. Der Unterschied liegt in dem Risiko, das die Käufer mit dem Erwerb eines Optionsscheins eingehen. Falls die emittierende Bank Insolvenz anmelden muss, ist auch der Optionsschein wertlos, während die Option weiterhin an der Börse gehandelt wird.

Bei einem Optionsschein hat der Inhaber zwar das Recht, die Option zu dem festgelegten Zeitpunkt auszuüben. Der Händler ist aber nicht verpflichtet, den Basiswert zu dem vereinbarten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Stattdessen kann er den Optionsschein auch wertlos verfallen lassen, falls sich der Kurs des Basiswertes nicht wie erwartet entwickelt hat.

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