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Abwerbung

Die Abwerbung ist ein Versuch, leistungsstarke Arbeitnehmer anderer Unternehmen durch das Angebot einer höheren Ent­lohnung und/oder besserer Arbeitsbe­dingungen für das eigene Unternehmen zu gewinnen.

Bei Führungspositionen wird die Abwerbung häufig durch Head­hunter vorgenommen. Die Abwerbung verstößt nur dann gegen das Wett­bewerbsrecht, wenn sie zum Ver­tragsbruch gegenüber dem früheren Arbeitgeber (z. B. durch Nichteinhaltung von Kündigungsfristen, Verrat von Be­triebsgeheimnissen) führt.

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