Abwerbung
Die Abwerbung ist ein Versuch, leistungsstarke Arbeitnehmer anderer Unternehmen durch das Angebot einer höheren Entlohnung und/oder besserer Arbeitsbedingungen für das eigene Unternehmen zu gewinnen.
Bei Führungspositionen wird die Abwerbung häufig durch Headhunter vorgenommen. Die Abwerbung verstößt nur dann gegen das Wettbewerbsrecht, wenn sie zum Vertragsbruch gegenüber dem früheren Arbeitgeber (z. B. durch Nichteinhaltung von Kündigungsfristen, Verrat von Betriebsgeheimnissen) führt.