Abzahlungsgeschäft
Ein Abzahlungsgeschäft (auch Ratenkauf oder Teilzahlungskauf) ist ein Kaufvertrag, der den Kauf einer Sache durch Teilzahlung (Ratenzahlung) ermöglicht. Abzahlungsgeschäfte werden häufig bei hochwertigen, teuren Gebrauchsgütern (z. B. Autos, Möbeln) oder im Versandhandel abgeschlossen.
In der Regel ist der Abzahlungskauf teurer als der Barkauf, da der Käufer zusätzlich zu den Ratenzahlungen Zinsen entrichten muss. Abzahlungsgeschäfte sind Kreditverträge, die durch das Verbraucherkreditgesetz geregelt sind. Danach kann der Käufer innerhalb einer Woche ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten. Darüber hinaus muss der Kaufvertrag Angaben über den Barzahlungspreis, den Teilzahlungspreis, über die Höhe, Anzahl und Fälligkeit der Teilzahlungsraten sowie über den effektiven Jahreszins enthalten.
Beim Abzahlungsgeschäft kann der Käufer den Kaufgegenstand in der Regel sofort in Besitz nehmen. Üblicherweise behält sich der Verkäufer jedoch solange das Eigentum an der Ware vor Eigentumsvorbehalt, bis der volle Kaufpreis entrichtet ist.