🏠 » Lexikon » A » AdjektionAdjektionDer Begriff Adjektion beschreibt in älteren Dokumenten die Zulage zu einem Geldbetrag, zumeist in Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen und Versteigerungen.Artikel, die Dir auch gefallen könnten:AbundanzDaueremissionAuszahlungslevel Vorheriger ArtikelAbundanz Nächster ArtikelAktienbuch