Aktie
Die Aktie ist ein Anteils- oder Teilhaberpapier. Sie verbrieft das Anteilsrecht wirtschaftliches Miteigentum - an der AG.
Der Inhaber bzw. Eigentümer der Aktie, der Aktionär, ist nicht Gläubiger der Unternehmung, sondern an dieser mitgliedschaftlich beteiligt.
Als Teilhaber hat er bestimmte Rechte: Stimmrecht in der HV, Bezugsrecht bei Ausgabe junger Aktien u. a. m. (Aktionärsrechte) sowie Pflichten, vor allem die Pflicht zur Leistung der Einlage (Aktionärspflichten).
Zwar besteht kein Anspruch des Aktionärs auf Gewinnausschüttung, erfolgt jedoch eine Ausschüttung, verbrieft die Aktie einen Anspruch auf anteilsmäßige Dividende. Der Aktionär hat durch seinen Aktienbesitz bestimmte Auskunfts- und Informationsrechte sowie bei Liquidation der AG Anspruch auf Anteil am Liquidationserlös.
Aktien sind unteilbar. In einigen Ländern, vor allem USA, gibt es auch nennwertlose Aktien. Im ersteren Fall wird das Aktienkapital durch eine bestimmte Anzahl von Aktien dargestellt und nicht, wie im letzteren, durch einen bestimmten Nennbetrag.
Der Nennwert der Aktie ist eine rechnerische Größe, welche die Höhe des Anteils am Grundkapital und damit am bilanziellen Gesamtvermögen der AG darstellt.
Aktie - Definition & Erklärung - Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Aktie sind folgende Aspekte in Erinnerung zu behalten:
- Eine Aktie ist ein Anteils- oder Teilhaberpapier.
- Der Teilhaber einer Aktie hat bestimmte Rechte: Stimmrecht und Bezugsrecht.
- Der Teilhaber einer Aktie hat keinen Anspruch auf eine Gewinnausschüttung.