Aktienbuch
Ein Aktienbuch ist ein bei einer Aktiengesellschaft geführtes Verzeichnis, in das nach Vorschrift von § 67 AktG die ausgegebenen Namensaktien und Zwischenscheine unter Angabe des Inhabers nach Namen, Wohnsitz und Beruf einzutragen sind.
Gemäß § 68 AktG ist auch ein Übergang von Namensaktien und Zwischenscheinen im Aktienbuch förmlich zu beurkunden.