Aktionärsminderheiten
Das AktG kennt verschiedene Minderheiten von Aktionären, die sich aus einem bestimmten Anteil am Grundkapital oder einem bestimmten Nennbetrag am Aktien errechnen.
Aktionärsminderheiten stehen besondere Rechte zu, z.B. Minderheitsrechte der Aktionäre.