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Anderskosten

In einigen Fällen wird der betriebliche Güterverbrauch in der Kostenrechnung anders bewertet als in der Finanzbuchhaltung. In der Kosten­rechnung werden also Kosten ange­setzt, denen in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung Aufwen­dungen in anderer Höhe gegenüberste­hen.

Diese Kosten werden als Anders­kosten bezeichnet, z.B. Abschreibun­gen eines Wirtschaftsgutes, die in der Kostenrechnung nach dem Wiederbe­schaffungswert, in der Bilanz dagegen nach dem Anschaffungspreis vorge­nommen werden. Anderskosten sind Teil der so genannten kalkulatori­schen Kosten.

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