Anderskosten
In einigen Fällen wird der betriebliche Güterverbrauch in der Kostenrechnung anders bewertet als in der Finanzbuchhaltung. In der Kostenrechnung werden also Kosten angesetzt, denen in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen in anderer Höhe gegenüberstehen.
Diese Kosten werden als Anderskosten bezeichnet, z.B. Abschreibungen eines Wirtschaftsgutes, die in der Kostenrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert, in der Bilanz dagegen nach dem Anschaffungspreis vorgenommen werden. Anderskosten sind Teil der so genannten kalkulatorischen Kosten.