Anschaffungskosten
Anschaffungskosten sind nach der Definition des Handelsgesetzbuches (HGB) die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu zählen der Anschaffungspreis abzüglich der Anschaffungskostenminderungen (z. B. Rabatten), die Anschaffungsnebenkosten (z. B. Transportkosten, Notariatskosten) sowie die nachträglichen Anschaffungskosten (z. B. Umbaukosten). Die Anschaffungskosten bilden die Grundlage und Obergrenze für die Bewertung der Vermögensgegenstände in der Bilanz.