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Anschaffungskosten

Anschaffungskosten sind nach der Definition des Handelsgesetzbuches (HGB) die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegen­stand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu zählen der Anschaffungspreis ab­züglich der Anschaffungskostenmin­derungen (z. B. Rabatten), die Anschaf­fungsnebenkosten (z. B. Transport­kosten, Notariatskosten) sowie die nachträglichen Anschaffungskosten (z. B. Umbaukosten). Die Anschaffungs­kosten bilden die Grundlage und Ober­grenze für die Bewertung der Vermö­gensgegenstände in der Bilanz.

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