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Aufgebot

Ein Aufgebot ist eine öffentliche Aufforderung durch ein Gericht oder ähnlich dafür zugelassene Stellen, zur Vermeidung von Rechtsverlusten Rechte innerhalb der angegebenen Frist anzumelden.

Das Aufgebot soll in gesetzlich begründeten Fällen bestimmte Ansprüche oder Urkunden für kraftlos erklären (Kraftloserklärung von Wertpapieren).

Das Aufgebot richtet sich an bestimmte oder unbekannte Beteiligte. Das gerichtliche Aufgebot zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten hat die Wirkung, dass aus der Unterlassung der Anmeldung Rechtsnachteile folgen.

Es ist in der Regel im Bundesanzeiger oder einem anderen amtlichen Mitteilungsblatt bekanntzumachen. Ein vereinfachtes außergerichtliches Aufgebot besteht im Bankwesen, so u. a. beim Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung eines verlorenen Sparbuches.

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