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Aussperrung - Aussperrung im Arbeitskampf

Eine Aussperrung ist das Kampfmittel der Arbeitgeber in einem Arbeitskampf, um ihren Forderungen gegenüber den Gewerkschaften Nachdruck zu verlei­hen. Sie besteht in der Nichtzulassung der Arbeitnehmer zur Arbeit (z. B. durch Verschließen der Werkstore) und der damit einhergehenden Einstellung der Lohnzahlungen und Sozialleistungen.

Mit der Aussperrung wird in der Regel auf einen zuvor begonnenen Streik der Gewerkschaften reagiert (so ge­nannte Abwehraussperrung). Sie kann alle Arbeitnehmer oder nur die Streikenden umfassen. Die Aussper­rung ist keine Kündigung, sondern nur eine vorübergehende Aufhebung der Arbeitsverhältnisse.

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