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Beglaubigung

Eine Beglaubigung ist eine Bescheinigung die eine Echtheit einer Unterschrift oder Kopie durch einen Notar oder eine amtliche Behörde (z. B. Gemeindeverwaltung, Polizei) verifiziert. Für bestimmte Rechtsgeschäf­te ist die so genannte öffentliche Be­glaubigung von Willenserklärungen gesetzlich vorgeschrieben, z. B. für Ein­tragungen ins Handelsregister oder (Grundbucheintragungen). Dabei wird die schriftliche Erklärung vom Unterzeich­nenden in Anwesenheit eines Notars unterschrieben, der anschließend durch einen entsprechenden Vermerk die Echtheit der Unterschrift beglaubigt.

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