Beglaubigung
Eine Beglaubigung ist eine Bescheinigung die eine Echtheit einer Unterschrift oder Kopie durch einen Notar oder eine amtliche Behörde (z. B. Gemeindeverwaltung, Polizei) verifiziert. Für bestimmte Rechtsgeschäfte ist die so genannte öffentliche Beglaubigung von Willenserklärungen gesetzlich vorgeschrieben, z. B. für Eintragungen ins Handelsregister oder (Grundbucheintragungen). Dabei wird die schriftliche Erklärung vom Unterzeichnenden in Anwesenheit eines Notars unterschrieben, der anschließend durch einen entsprechenden Vermerk die Echtheit der Unterschrift beglaubigt.