Bezugsrechtsabschlag
Der Bezugsrechtsabschlag ist ein Wert eines Bezugsrechtes, der am ersten Tag der Notierung des Bezugsrechtes vom Kurs der Alt-Aktie abgeschlagen wird.
Sofern vor Ausübung eines Optionsgeschäfts Bezugsrechte für die betreffende Aktie gewährt werden und die Frist für den Bezugsrechtshandel vor Ablauf der Optionsfrist oder auch parallel mit ihr endet, vermindert sich der Basispreis um den Wert des Bezugsrechtes am vorletzten Handelstag.