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Börsengesetz (BörsG)

Das Börsengesetz (BörsG) von 22.06.1896 mit späteren Ände­rungen regelt die Organisation und Tätigkeit der deutschen Börsen und enthält sechs Hauptab­schnitte:

  • allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe,
  • Feststellung des Börsenpreises,
  • Feststellung des Maklerwesens,
  • Zulassung von Wertpapieren zum Börsen­handel,
  • Börsenterminhandel, Ordnungs­strafverfahren,
  • Straf- und Schlussbestim­mungen.

Mit der zum 1.8. 1989 in Kraft getretenen Änderung des Börsengesetzes wurden insbesondere Termingeschäfte, Börsenaufsicht und Risikobegrenzung so­wie Computerbörse, Notierungen in Fremdwährung oder Rechnungseinheiten und die vereinfachte Zulassung von Wert­papieren neu geregelt.

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