Börsengesetz (BörsG)
Das Börsengesetz (BörsG) von 22.06.1896 mit späteren Änderungen regelt die Organisation und Tätigkeit der deutschen Börsen und enthält sechs Hauptabschnitte:
- allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe,
- Feststellung des Börsenpreises,
- Feststellung des Maklerwesens,
- Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel,
- Börsenterminhandel, Ordnungsstrafverfahren,
- Straf- und Schlussbestimmungen.
Mit der zum 1.8. 1989 in Kraft getretenen Änderung des Börsengesetzes wurden insbesondere Termingeschäfte, Börsenaufsicht und Risikobegrenzung sowie Computerbörse, Notierungen in Fremdwährung oder Rechnungseinheiten und die vereinfachte Zulassung von Wertpapieren neu geregelt.