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Boykott

Wenn ein Unternehmen oder ein Land boykottiert werden soll, so ist damit der Aufruf verbunden, die Ge­schäftsbeziehungen zu diesem Unternehmen oder Land abzubrechen, das heißt, ihm keine Güter mehr zu liefern und keine seiner Produkte abzuneh­men.

Ziel des Boykotts ist es, über wirtschaftlichen Druck ein bestimmtes (po­litisches) Verhalten zu erzwingen. Der Boykott konkurrierender Unternehmen, bei dem Unternehmen dazu aufrufen, die Produkte eines Wettbewerbers zu meiden, ist als so genannter unlau­terer Wettbewerb verboten.

Der Boykott ist ferner ein zulässiges Mittel des Arbeitskampfes, das sowohl von Arbeit­geberseite wie auch von den Gewerk­schaften angewandt werden kann, in der Praxis aber sehr selten vorkommt. Rufen die Gewerkschaften zum Boykott auf, so werden ihre Mitglieder dazu auf­gefordert, nicht mehr bei bestimmten Arbeitgebern zu arbeiten oder deren Waren zu kaufen. Umgekehrt kann ein Arbeitgeberverband seine Mitglieder auffordern, Mitglieder bestimmter Ge­werkschaften nicht mehr einzustellen.

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