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Dachgesellschaft

Eine Dachgesellschaft ist eine Obergesellschaft im Konzern, Holding- Gesellschaft. Eine Unternehmung, die durch entsprechende Beteiligungen inner­halb eines Konzerns die Herrschaft über andere Unternehmen ausübt (überwie­gend als AG oder GmbH), die also nicht selbst produziert, sondern Aktien bzw. Geschäftsanteile anderer Gesellschaften erwirbt, um sie zu kontrollieren oder zu verwalten.

Die Einflussnahme der Dachge­sellschaft auf die kapitalmäßig verbunde­nen Unternehmen kann von bloßer Kapi­talanlage über Kontrolle bis zur völligen Beherrschung reichen. Rechtliche Selb­ständigkeit der Tochterunternehmen bleibt bestehen. Oft wird durch die Dach­gesellschaft ein Konzern begründet, wobei die Grenze zur Fusion fließend sein kann.

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