Depot
Ein Depot ist eine Bezeichnung für die bei einer Bank zur Verwahrung hinterlegten Sachen, vor allem Wertpapiere. Bei den Banken wird zwischen offenen und verschlossenen Depots unterschieden:
Bei ersteren werden die Wertgegenstände der Bank offen übergeben, so dass auch die Depotverwaltung möglich ist. Beim verschlossenen Depot werden die Gegenstände (z. B. neben Effekten auch Gold, Schmuckstücke, Urkunden) in verschlossenen Behältnissen der Bank zur Verwahrung anvertraut (Safe).
Im Wertpapiergeschäft unterscheidet man zwischen Sonderverwahrung und Sammelverwahrung (Sammeldepot):
Bei Sonderverwahrung (Streifbandverwahrung) werden die Wertpapiere für jeden Hinterleger gesondert aufbewahrt. Der Hinterleger behält damit das Eigentum an den deponierten Stücken (depositum reguläre). Bei Sammelverwahrung werden die deponierten Stücke der Kunden ungetrennt mit gleichartigen Stücken anderer Kunden und auch der Depotbank selbst verwahrt. Hier erlischt das Eigentum an bestimmten Stücken und wird durch einen Miteigentumsanspruch an dem Gesamtdepot sowie Herausgabeanspruch auf gleichwertige Stücke ersetzt (depositum irreguläre).
Werden die Wertpapiere bei bestimmten Sammelbanken aufbewahrt (Drittverwahrung), liegt Girosammelverwahrung vor, wozu eine besondere Ermächtigung des Kunden erforderlich ist. Die meisten Kunden, die Wertpapiere erwerben, belassen diese heute zur Verwahrung bei ihrer Bank. Dies hat für die Kunden wesentliche Vorteile. Der Wertpapiereigentümer ist dadurch vor allem gegen den Verlust der Papiere, z. B. durch Diebstahl oder Feuer, geschützt. Auch ist die Verwaltung der Wertpapiere für ihn einfacher, da die Fälligkeitstermine für Zinsen und Dividenden, Auslosungen, Aufforderungen zur Ausübung von Bezugsrechten, HV-Termine usw. von der Bank ohne besonderen Auftrag wahrgenommen werden.