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Depotgeschäft

Ein Depotgeschäft ist im Bankwesen die gewerbsmäßige Ver­wahrung und meist auch Verwaltung von Sachen, vor allem von Wertpapieren. Das KWG definiert das Depotgeschäft als Ver­wahrung und Verwaltung von Wertpapie­ren für andere. Wesentliche Teilaspekte und Tätigkeitsfelder können sein: Anbie­ten offener und geschlossener Depots, das Einrichten entsprechender Konten, die Aufbewahrung und Haftung für die einge­reichten Wertgegenstände, die Wertpa­pier- oder Effektenverwaltung, Wertpa­piertransaktionen, Depotbuchhaltung und Depotaufstellungen und Gebührenberechnung.

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