Depotgeschäft
Ein Depotgeschäft ist im Bankwesen die gewerbsmäßige Verwahrung und meist auch Verwaltung von Sachen, vor allem von Wertpapieren. Das KWG definiert das Depotgeschäft als Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere. Wesentliche Teilaspekte und Tätigkeitsfelder können sein: Anbieten offener und geschlossener Depots, das Einrichten entsprechender Konten, die Aufbewahrung und Haftung für die eingereichten Wertgegenstände, die Wertpapier- oder Effektenverwaltung, Wertpapiertransaktionen, Depotbuchhaltung und Depotaufstellungen und Gebührenberechnung.