Einheitskurs
Für die Mehrzahl der Wertpapiere werden an den Börsen die Kurse während der Börsenzeit nur einmal festgesetzt und nicht fortlaufend.
Der Einheitskurs (auch Kassakurs) ist somit der Börsenkurs, der im amtlichen Verkehr am Börsentag nur einmal festgestellt wird, im Gegensatz zu den fortlaufenden Notierungen für die Papiere, die zum variablen Handel zugelassen sind.
Bei den Wertpapieren, die nicht zum variablen Handel zugelassen sind, wird börsentägig nur der Einheitskurs festgestellt. Für die zum variablen Handel zugelassenen Papiere werden, i. a. gegen Ende der ersten Börsenstunde, Einheitskurse für die Aufträge festgestellt, die den Mindestschluss nicht erreichen, die nach dem Auftrag des Auftraggebers zum Einheitskurs ausgeführt werden sollen und die zwar im variablen Handel hätten abgewickelt werden können und sollen, die aber mangels eines geeigneten Geschäftspartners bis zur Feststellung des Einheitskurses nicht ausgeführt werden konnten.