Handelsbuch
Dem Handelsbuch eines Kreditinstituts werden gemäß § 1a KWG im Wesentlichen alle mit Marktpreisen zu bewertende Positionen zugeordnet, die das Institut zum Zweck des kurzfristigen Wiederverkaufs im Eigenbestand hält oder die zum Zweck der Erzielung eines Eigenhandelserfolgs übernommen werden.