Kartell
Ein Kartell ist ein vertraglicher Zusammenschluss von Unternehmen desselben Wirtschaftszweiges, die finanziell und rechtlich selbstständig bleiben, jedoch versuchen, durch gemeinsame Absprachen den Wettbewerb zu beschränken und die eigene Position am Markt zu stärken. Klassische Kartelle betreffen die gemeinschaftliche Abstimmung von Preisen (Preiskartelle), Absatzmengen (Quotenkartelle) oder die Aufteilung von Märkten (Gebietskartelle).
Da Kartelle den Wettbewerb als tragenden Pfeiler der marktwirtschaftlichen Ordnung einschränken, sind sie durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz) grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur für Kartelle, die keine spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs nach sich ziehen. Diese müssen bei den Landeskartellämtern oder dem Bundeskartellamt in Berlin angemeldet werden, sind in besonderen Fällen genehmigungspflichtig und unterliegen der Aufsicht.
Dazu zählen u.a. Kartelle, die gemeinsame Absprachen hinsichtlich der Ausgestaltung von Geschäftsbedingungen helfen (Konditionenkartelle), sich ober eine einheitliche Rabattpolitik (Rabattkartelle), die Standardisierung von Einzelteilen und Endprodukten (Normen- und Typenkartelle) oder über um gemeinsames Vorgehen auf Auslandsmärkten (Exportkartelle) verständigen.