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Kredit

Ein Kredit ist die zeitlich befristete Überlassung von Geld- oder Sachmitteln durch einen Kreditgeber (Gläubiger) an einen Kreditnehmer (Schuldner). Der Kreditnehmer verpflichtet sich, den Kredit termingerecht und in der Regel zuzüglich Zinsen zurückzuerstatten. Kredite können nach unterschiedlichen Kriterien verschiedenen Kreditarten zugeordnet werden:

  1. Im Hinblick auf die Laufzeit werden Kredite in kurzfristige Kredite (drei bis sechs Monate), mittelfristige Kredite
    (bis zu vier Jahren) und langfristige Kredite (über 4 Jahre) unterteilt.
  2. In Bezug auf die Form der Kreditbereitstellung werden Geldkredite (Bar- oder Buchkredite, die dem Kreditnehmer Bar- oder Buchgeld zur Verfügung stellen), die Kreditleihe (bei der dem Kreditnehmer kein Geld, sondern die Kreditwürdigkeit eines Dritten geliehen wird) sowie Warenkredite (die einen Zahlungsaufschub für bezogene Lieferungen und Leistungen bewirken) unterschieden.
  3. Nach dem Verwendungszweck werden Kredite untergliedert in die Konsumkredite, die zum Kauf von Konsumgütern (z.B. einer neuen Küche) bereitgestellt werden, und die Produktivkredite, die der betrieblichen Finanzierung dienen. Zu den Produktivkrediten gehören der Investitionskredit (Finanzierung des Anlagevermögens), der Betriebsmittelkredit (Finanzierung des Umlaufvermögens) und der Saisonkredit (zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten).
  4. Nach der gebotenen Sicherheit wird unterschieden zwischen Personal-oder Blankokrediten (die schuldrechtliche Ansprüche gegen eine Person begründen, z. B. durch die Ausstellung einer Garantie, Bürgschaft oder eines Wechselakzepts), dinglich gesicherten Krediten (die sachenrechtliche Ansprüche gegenüber dem Kreditnehmer begründen, z. B. durch die Stellung eines Pfands oder einer Sicherungsübereignung) und Realkrediten (die Immobilienansprüche gegenüber dem Kreditnehmer begründen, z.B. durch die Stellung einer Hypothek oder Grundschuld).
  5. Nach dem Kreditgeber unterscheidet man zwischen Lieferanten- und Kundenkrediten sowie Bankkrediten und Krediten der öffentlichen Hand.
  6. In Bezug auf den Kreditnehmer gibt es Agrarkredite (z. B. zum Ausbau eines landwirtschaftlich genutzten Stalles), gewerbliche Kredite (z. B. zur Erneuerung von Maschinen), Kommunalkredite (z. B. für den Straßenbau) sowie Konsumentenkredite (z.B. für den Kauf eines Autos zu privaten Zwecken).

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