Lagerschein
Der Begriff Lagerschein kommt aus dem aus dem Rohstoffhandel. Es ist ein Dokument, das den Empfang einer in der Quittung aufgeführten Ware durch einen Spediteur belegt.
Um im Rahmen eines Terminkontrakts akzeptierbar zu sein, müssen Lagerscheine belegbare Empfangsbescheinigungen über Waren sein, die in Lagerhäusern eingelagert sind, welche von der Börse, an der die Terminkontrakte gehandelt werden, für Lieferzwecke anerkannt sind.