Nettostaatsverschuldung
Die Nettostaatsverschuldung ist die Summe der Finanzverbindlichkeiten abzüglich aller finanziellen Vermögenswerte der öffentlichen Verwaltungen.
Zu den finanziellen Vermögenswerten des Sektors der öffentlichen Verwaltungen bestehen entsprechende Verbindlichkeiten außerhalb dieses Sektors.
Ausnahmen zu dieser Regel bilden Währungsgold und Sonderziehungsrechte, bei denen es sich um finanzielle Vermögenswerte ohne entsprechende Verbindlichkeiten handelt. Das Währungsgold und die Sonderziehungsrechte können bei den Vermögenswerten des Sektors der zentralen Verwaltungen berücksichtigt oder unter den Vermögenswerten der Zentralbank klassiert werden.