Prüfungsrichtlinien
Neben allgemein gültigen Prüfungsvorschriften bestehen Durchführungsbestimmungen für die Prüfung von Banken, Kreditgenossenschaften, Sparkassen, gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen und Versicherungsunternehmen.
Besonders detailliert sind die vom BAK erlassenen Richtlinien für den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen der Banken. Die Prüfungsrichtlinien sollen die allgemeinen Prüfungsvorschriften ergänzen, um die Prüfungsergebnisse für der Aufsichtsführung besser nutzbar zu machen.