Quellenstaat
Im Außensteuerrecht der Staat, in dem ein Steuerpflichtiger zwar weder seinen ständigen Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, jedoch seiner wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, die für ihn zugleich seine Einkommens- bzw. Vermögens„quelle“ darstellt, in dem zum Beispiel die Dividenden einer Kapitalgesellschaft gezahlt werden.
In der Regel unterwirft der Quellenstaat den Steuerpflichtigen mit seinen dortigen Einkünften/Vermögen der beschränkten Steuerpflicht.