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Reichsanleihen

Reichsanleihen waren Anleihen des ehemaligen Deutschen Reiches. Sie wurden in die Regelung der Währungsumstellung 1948 nicht mit einbezogen. Der Handel und die Kursnotierung an den Börsen waren deshalb ausgesetzt worden. Durch das Kriegsfolgengesetz (AKG) wurde die Ablösung im Verhältnis 10:1 geregelt.

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