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Rückprämie

Beim Prämiengeschäft können entweder Rückprämien oder Vorprämien vereinbart werden. Der Käufer erwirbt das Recht, an den Verkäufer zum Rückprämienkurs bestimmte Werte (Devisen, Wertpapiere, Finanzinstrumente) liefern zu können oder gegen Zahlung der Rückprämie zu abandonnieren.

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