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Sachkapitalerhöhung

Eine Sachkapitalerhöhung ist eine Kapitalerhöhung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, die unter Einbringung von Sacheinlagen (Fabrikanlagen, Patente, Maschinen, Grundstücke) durchgeführt wird.

Bei einer Sachkapitalerhöhung sieht das AktG verschärfte Anforderungen vor: So müssen der Gegenstand der Sacheinlage, die Person, von der die AG den Gegenstand erwirbt, und der Nennbetrag der bei der Sacheinlage zu gewährenden Aktien im Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals festgelegt werden.

Diese Vorschrift güt auch für die bedingte Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen.

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