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Stückaktie

Eine Stückaktie einer Aktiengesellschaft repräsentiert einen bestimmten Anteil des in der Satzung festgelegten Grundkapitals.

Im Gegensatz zur Nennwertaktie wird der Anteil jedoch nicht in einem Geldbetrag ausgedrückt. Die Aktienurkunden lauten vielmehr auf eine bestimmte Stückzahl von Aktien, zum Beispiel zehn oder 500 Stück Aktien.

Die Beteiligungsquote des einzelnen Aktionärs und damit der Umfang seiner Rechte ergibt sich aus dem Verhältnis der von ihm gehaltenen Aktienstückzahl zu der insgesamt ausgegebenen Aktienstückzahl.

Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals muss mindestens 1 € betragen.

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