Vinkulierte Aktien
Bei Vinkulierten Aktien handelt es sich um Namensaktien, deren Übertragung eingeschränkt oder gar untersagt, auf jeden Fall aber an die Zustimmung der Gesellschaft geknüpft ist.
Diese Einschränkung wird in den Statuten der Aktiengesellschaft festgelegt. Zweck der Vinkulierung ist es in der Regel, eine Übersicht über den Aktionärskreis zu erhalten und das Unternehmen vor einer möglichen Überfremdung und damit zusammenhängend vor einer Übernahme-Attacke durch unerwünschte Dritte zu bewahren.