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Zeichnung

Eine Zeichnung ist im Wertpapierhandel die schriftliche Verpflichtung einer Person, eine bestimmte Menge neu ausgegebener Wertpapiere abzunehmen.

Sie erfolgt auf dem Zeichnungsschein, der Name und Anschrift des Abnehmers, Angaben über den Lieferungszeitpunkt sowie die Anzahl der gezeichneten Papiere enthält.

Übersteigen die Zeichnungen das Wertpapierangebot, so spricht man von einer Überzeichnung, im umgekehrten Fall von einer Unterzeichung.

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