🏠 » Lexikon » Z » Zession

Zession

Eine Zession ist eine Übertragung von Rechten und Ansprüchen, wenn dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Die Zession dient der Kreditsicherung, vor allem für Banken. Abtretbar sind i. a.: Ansprüche aus Lebensversicherungen, Risikoversicherungen, Warenforderungen, Darlehensverträgen, Wertpapieren usw.

Diese Übertragung kann auf freiwilliger Basis oder als Teil eines Vertrags erfolgen.

Art und Zweck einer Zession

Die Zession kann unterschiedliche Zwecke haben, wie die Abtretung von Forderungen zur Sicherung von Krediten oder die Übertragung von Rechten im Rahmen von Geschäftsverträgen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Zession in vielen Ländern bestimmten gesetzlichen Anforderungen und Formalitäten unterliegt, um wirksam zu sein. Diese Anforderungen können je nach Land und Art der Zession variieren.

Es gibt zwei Hauptarten von Zessionen:

  • Abtretung von Forderungen (Zession von Forderungen): Dies ist der häufigste Typ der Zession. Dabei überträgt der Gläubiger (Zedent) seine Rechte auf eine Forderung gegenüber einem Schuldner an einen Dritten (Zessionar). Der Schuldner ist in der Regel nicht an der Zession beteiligt und erfährt oft erst davon, wenn er aufgefordert wird, die Zahlungen an den neuen Gläubiger (den Zessionar) zu leisten.
  • Zession von Rechten: Hierbei werden andere Arten von Rechten, wie beispielsweise Lizenzrechte, Patente oder Nutzungsrechte, von einer Partei auf eine andere übertragen. Dies geschieht oft im Rahmen von Verträgen oder Vereinbarungen.

In vielen Fällen wird ein schriftlicher Vertrag oder eine Zessionsurkunde verwendet, um die Übertragung klar und rechtlich bindend zu dokumentieren.

Rechtliche Beratung ist oft ratsam, wenn es um Zessionen geht, da die rechtlichen Anforderungen komplex sein können und die genauen Auswirkungen der Zession auf die beteiligten Parteien sorgfältig geprüft werden müssen.

Zession - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Zession sollte man sich folgende Punkte merken:

  • Eine Zession ist eine Übertragung von Rechten und Ansprüchen, wenn dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
  • Die Zession kann unterschiedliche Zwecke haben, wie die Abtretung von Forderungen zur Sicherung von Krediten oder die Übertragung von Rechten im Rahmen von Geschäftsverträgen.
  • Die Zession dient der Kreditsicherung, vor allem für Banken.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Zession
befindet sich in der Kategorie:
Börsenlexikon