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Zuteilung

An den Optionsbörsen entsteht eine Zuteilung der Erfüllungsverpflichtung an einen Options-Stillhalter, nachdem ein Optionsinhaber sein Recht ausgeübt hat.

Der durch ein Auslosungsverfahren bestimmte Stillhalter muss seiner Verpflichtung zur Lieferung des Basiswertes zum Basispreis nachkommen.

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