Zuteilung
An den Optionsbörsen entsteht eine Zuteilung der Erfüllungsverpflichtung an einen Options-Stillhalter, nachdem ein Optionsinhaber sein Recht ausgeübt hat.
Der durch ein Auslosungsverfahren bestimmte Stillhalter muss seiner Verpflichtung zur Lieferung des Basiswertes zum Basispreis nachkommen.